Garantie Matratzen

Nösslböck GmbH

  • Bis zum 2. Nutzungsjahr übernehmen wir die gesetzliche Garantieleistung
  • im 3. Nutzungsjahr übernehmen wir 40 % Garantieleistung vom Neupreis
  • im 4. Nutzungsjahr übernehmen wir 30 % Garantieleistung vom Neupreis
  • im 5. Nutzungsjahr übernehmen wir 20 % Garantieleistung vom Neupreis
  • im 6. Nutzungsjahr übernehmen wir 10 % Garantieleistung vom Neupreis

Von der Garantieleistung ausgeschlossen sind:

  • Mängel, die durch unsachgemäßen Gebrauch verursacht wurden (wie z.B. Durchführung von Veränderungen, mutwillige Beschädigung, etc.)
  • Materialermüdung durch gebrauchte Betteinsätze (fehlende oder gebrochene Federleisten bzw. Kunststoffteile)
  • Verschmutzung durch Schimmelbildung (fehlende Hinterlüftung, Matratze direkt am Boden oder zu hohe Luftfeuchtigkeit im Raum)