Polsterei Nösslböck

Garantie-Matratzen

 

Bis zum 2. Nutzungsjahr übernehmen wir die gesetzliche Garantieleistung
im 3. Nutzungsjahr übernehmen wir 40 % Garantieleistung vom Neupreis
im 4. Nutzungsjahr übernehmen wir 30 % Garantieleistung vom Neupreis
im 5. Nutzungsjahr übernehmen wir 20 % Garantieleistung vom Neupreis
im 6. Nutzungsjahr übernehmen wir 10 % Garantieleistung vom Neupreis
 

Von der Garantieleistung ausgeschlossen sind:

Mängel, die durch unsachgemäßen Gebrauch verursacht wurden
(wie z.B. Durchführung von Veränderungen, mutwillige Beschädigung, etc.)

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Materialermüdung durch gebrauchte Betteinsätze
(fehlende oder gebrochene Federleisten bzw. Kunststoffteile)

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Verschmutzung durch Schimmelbildung
(fehlende Hinterlüftung, Matratze direkt am Boden oder zu hohe Luftfeuchtigkeit im Raum)